Aktivistinnen verklagen Polizei

Vier Teilnehmerinnen des Antirassistischen Grenzcamps haben Klage eingereicht wegen der Einkesselung und Auflösung der Demonstration in Köln vor einem Jahr

KÖLN taz ■ Knapp ein Jahr nach der gewaltsamen Auflösung des „Antirassistischen Grenzcamps“ auf den Poller Wiesen in Köln haben vier Teilnehmerinnen Klage gegen den Kölner Polizeipräsidenten Klaus Steffenhagen eingereicht. Sie waren am 9. August 2003 verhaftet und zur Feststellung der Personalien in die Gefangenensammelstelle nach Brühl gebracht worden.

Die vier Frauen, die nun vor dem Verwaltungsgericht klagen, hatten wie rund 700 weitere Personen am 6. Antirassistischen Grenzcamp teilgenommen, um gegen staatlich legitimierten und praktizierten Rassismus, etwa in der Abschiebepraxis, zu demonstrieren. Am 9. August kesselte die Polizei das Camp ein und nahm rund 360 DemonstrantInnen fest. Polizeipräsident Steffenhagen begründete die Aktion damit, dass angeblich 84 Straftaten von CampteilnehmerInnen ausgegangen seien.

Die Klägerinnen halten bereits die Einkesselung für rechtswidrig, da die Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet gewesen sei. Auch das von der Polizei ausgesprochene Verbot, das Gelände zu betreten oder zu verlassen, die Datenerhebung aller TeilnehmerInnen und die Ingewahrsamnahme seien rechtswidrig gewesen. Die Veranstalter des Camps haben nach eigenen Angaben auch eine Strafanzeige wegen der „Verfolgung Unschuldiger“ formuliert. Die Anzeige werde „demnächst der Staatsanwaltschaft zugehen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Das Gericht bestätigte gestern den Eingang der vier Klagen. Der Polizeipräsident habe nun eine Frist zur Stellungnahme. Mit einem Verhandlungstermin sei aber nicht vor dem kommenden Jahr zu rechnen, so ein Gerichtssprecher. Sebastian Sedlmayr