„Auf dem Meer alles offen“

Keine drakonischen Strafzahlungen an die EU wegen nicht gemeldeter Vogelschutzgebiete in Sicht, sagt Niedersachsens Umweltministerium

taz: Umweltschützer und Inselgemeinden schlagen wegen der geplanten Windkraft-Anlagen in der 12-Seemeilenzone Alarm, von der EU droht ein Verfahren, wenn Niedersachsen das Gebiet nicht als Vogelschutzgebiet anmeldet. Riskiert Umweltminister Sander wirklich Strafzahlungen an die EU? Hans Walter Louis, Referatsleiter für Naturschutzrecht im niedersächsischen Umweltministerium:

Nein. Es läuft zwar bei der Kommission ein Beanstandungsverfahren gegen Deutschland, weil Vogelschutzgebiete an Land nicht gemeldet worden seien. Aber: Auf dem Meer ist noch alles offen. Für den maritimen Bereich – und um den geht es hier – hat die EU noch nicht mal Kriterien gefunden. Daran arbeitet gerade eine Arbeitsgruppe in Brüssel.

Also könnte es doch zu Bußgeldern in Höhe von 750.000 Euro täglich kommen?

Vorerst wohl kaum. Das Verfahren ist noch längst nicht soweit. Zurzeit prüft die EU-Kommission erst einmal die Vorwürfe der Beschwerdeführer. Sie macht sich also deren Argumente noch nicht zu Eigen. Von einer Klage oder gar einer Verurteilung ist Deutschland also noch weit entfernt. Und erst nach dieser Verurteilung kann bei einer Missachtung des Urteils in einem weiteren Verfahren beim Europäischen Gerichtshof ein Bußgeld beantragt werden.

Umweltminister Sander will jetzt das erst vor kurzem auch von Niedersachsen im Bundesrat abgesegnete Erneuerbare Energien Gesetz ändern, damit die Offshore-Betreiber auch in Vogelschutzgebieten die Einspeisungsvergütung erhalten, die die Windspargel erst wirtschaftlich macht. Erkennt Sander damit an, dass die 12-Seemeilenzone Vogelschutzgebiet ist? Nein, Umweltminister Sander war immer der Auffassung, dass umweltfachliche Regelungen das Erneuerbare Energien Gesetz überfrachten würde. Und außerdem: Die 12-Seemeilenzone vor der niedersächsischen Küste müsste erst dann zum Vogelschutzgebiet erklärt werden, wenn die Datenlage das nachweist. Und das wird erst der Abgleich der Gutachten von Offshore-Betreibern und der Universität Kiel zeigen. Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse im Oktober vorliegen. Fragen: ksc