Haushalt steht vor Gericht

Einen Tag vor der heutigen mündlichen Verhandlung zur Oppositionsklage am Berliner Verfassungsgerichtshof haben die Fraktionen von CDU und FDP einen Zusammenhang zur Senatsklage auf Bundeshilfen hergestellt. Grundsätzlich wollen beide gemeinsam mit der Grünen-Fraktion erreichen, dass das Gericht den Doppelhaushalt 2002/2003 für verfassungswidrig erklärt. Die Opposition stützt sich dabei auf die Vorgabe, dass die Investitionen höher sein müssen als neue Kredite, was nicht der Fall ist. Die Fraktionschefs Nicolas Zimmer (CDU) und Martin Lindner (FDP) erwarten aber auch, dass das Urteil der Berliner Verfassungsrichter deren Bundeskollegen in Karlsruhe beeinflussen wird. Für Zimmer würde es die Senatsklage stützen, wenn das Gericht den Haushalt als nicht verfassungsgemäß einstuft. Lindner sieht das anders: Sollte das Gericht urteilen, dass das Land Berlin nicht genug tue, um seinen Haushalt zu sanieren, „dann wird es auch im Verfahren in Karlsruhe nicht gut laufen“. Währenddessen hat es das von der CDU regierte Baden-Württemberg ausdrücklich abgelehnt, sich an Hilfen für Berlin zu beteiligen, auch wenn die Klage Erfolg haben sollte. Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) sagte, in diesem Fall stehe allein der Bund in der Pflicht. TAZ