Extrawurst im Hafen

HHLA zieht wegen Gewerkschaftler-Privilegien vor Gericht

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) wird wegen einer Sonderregelung für Gewerkschafter in ihrem Haustarifvertrag das Bundesarbeitsgericht anrufen. Das sagte eine Sprecherin des Unternehmens am Freitag in Hamburg.

Das Hamburger Arbeitsgericht hatte am Vortag entschieden, dass eine Regelung des Tarifvertrags rechtens sei, nach der ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft eine Erholungsbeihilfe von 260 Euro jährlich erhalten können.

Die HHLA hatte diesen Vertrag zunächst unterzeichnet, war aber später mit einer Feststellungsklage dagegen vorgegangen. Um eine grundsätzliche Klärung zu erreichen, ob solche Vereinbarungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hatte das Gericht die Möglichkeit einer Sprungrevision zum Bundesarbeitsgericht eröffnet. Das Logistikunternehmen vertritt den Standpunkt, dass die Privilegierung der Gewerkschaftsmitglieder gegen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit verstößt.

Hamburgs Ver.di-Chef Wolfgang Rose begrüßte das Urteil der ersten Instanz und kündigte an, dass die Gewerkschaft künftig verstärkt derartige Bonusregelungen für ihre Mitglieder in die Tarifverträge aufnehmen wolle. „Es sind Gewerkschafter, die höhere Löhne und Arbeitnehmerrechte erstreiten, die ihren Beitrag zahlen und den Druck der Arbeitgeber im Betrieb abbekommen“, sagte Rose. „Und es sind ein paar Unorganisierte, die auf dem Trittbrett mitfahren und alle Vorteile einfach mitnehmen.“ Durch das Urteil des Arbeitsgerichts werde die Tarifautonomie gestärkt. DPA