Private Kanäle

Die Landesbauordnung Nord-rhein-Westfalens schreibt im Paragrafen 45 Hausbesitzern vor ihre Abwasser-Kanäle auf ihre Dichtheit zu prüfen. Gegebenfalls müssen defekte Anschlüsse bis zur öffentlichen Kanalisation bis Ende 2015 saniert werden. In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung und Sanierung bis Ende 2005 abgeschlossen sein.

Vor der politischen Sommerpause brachte die CDU-Landesfraktion einen Antrag ein. Dieser beinhaltet faktisch die Abschaffung der Dichtheitsprüfung für Hausbesitzer. Im September geht die politische Diskussion weiter. KAY