Guantanamo nach Bremen geholt?

Anwalt protestiert gegen Röwekamps Pläne: Der will Murat Kurnaz den Aufenthalt verweigern

bremen taz ■ Der Bremer Anwalt Bernhard Docke ist über die jüngste Ankündigung von Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) entsetzt. Röwekamp hatte gestern im Radio-Bremen-Regionalmagazin buten un binnen gesagt, dass der seit fast drei Jahren auf Guantanamo gefangen gehaltene Murat Kurnaz keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten werde. Dabei berief Röwekamp sich auf das Ausländergesetz. Dieses lasse keinen Ermessensspielraum zu.

Dem widerspricht Rechtsanwalt Bernhard Docke, den die Mutter des damals 19-jährigen Murat im Mai 2002 mit der Rechtsvertretung ihres Sohnes gegenüber den USA beauftragt hatte. Erstens gebe es einen Ermessenspielraum, wenn der Betreffende – wie Kurnaz, der die überwiegende Zeit seines Lebens in Bremen verbrachte – nur vorrübergehend ausgereist sei. Dies sei der Fall, da Kurnaz die Rückkehr geplant gehabt habe. Und zweitens hätte die Verschleppung „in den rechtsfreien Raum Guantanamo“ Kurnaz nicht erlaubt, die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. „Dazu hätte der Volljährige mindestens selbst einen Anwalt bevollmächtigen müssen“, so Docke. Dem unter unbekannten Umständen in Afghanistan oder Pakistan in Gefangenschaft genommenen aber bleibe bekanntlich bis heute jeder Rechtsweg versagt. Dass der Bremer Innensenator die Verweigerung eines Aufenthaltstitels nun mit diesem Umstand begründe, bedeute, „Guantanamo ins deutsche Recht zu verlängern“, so Docke. „Der Innensenator ist hier weder politisch noch juristisch oder moralisch gut beraten.“ Die Generalbundesanwaltschaft habe bei seinem Mandanten keine Kontakte zu islamistischen Terroristen erkannt.

Der Anwalt des Bremers mit türkischem Pass hat bislang keinen Kontakt zu Murat Kurnaz. Der juristische Weg, Kontakt aufzunehmen, sei mit Hindernissen gepflastert, so Docke. Die Bush-Administration tue alles, um den Kontakt zu den Gefangenen zu erschweren – obwohl im Juni der oberste Gerichtshof in den USA den internationalen Gefangenen auf Guantanamo das Recht zusprach, ihren Fall vor amerikanischen Gerichten prüfen zu lassen. „Aber Anwaltsbesuche auf Guantanamo werden nur als Gnadenakt des Verteidigungsministeriums in Aussicht“, so Docke. ede