Ein Sieg für die Natur

OVG verbietet der Bundeswehr die militärische Nutzung des „Bombodroms“ in der Nordbrandenburger Heide

FRANKFURT (ODER) epd ■ Das „Bombodrom“ in der Kyritz-Ruppiner Heide darf weiterhin nicht in Betrieb genommen werden. Im Rechtsstreit um den geplanten Luft-Boden-Schießplatz in Nordbrandenburg erlitt die Bundesregierung erneut eine Niederlage. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) untersagte die militärische Nutzung bis zur abschließenden Entscheidung. Damit sei der Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam (VG) zugunsten der früheren Gemeinde Schweinrich bestätigt worden, teilte das Gericht gestern mit. (Az. 3B325/03)

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) begrüßte die Entscheidung und appellierte an die Bundesregierung, auf die Militärpläne zu verzichten. Es müsse überlegt werden, ob die „moralisch fragwürdige Planung weiter durchgepaukt werden soll“. Die Brandenburger Grünen fordern, „die Pläne zu beerdigen“.

Der Anwalt der Bombodrom-Gegner nannte die OVG-Entscheidung einen „großen und verdienten Sieg nach 11 Jahren Widerstand“. Das „törichte Vorhaben der Luftwaffe“ müsse nun endgültig aufgegeben werden, erklärte Reiner Geulen. Die BI „Freie Heide“ forderte Verteidigungsminister Peter Struck auf, die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide festzulegen.

Das OVG begründete seine Entscheidung mit dem noch nicht entschiedenen Rechtsstreit über das Eigentum an Wegen. Das VG hatte bemängelt, dass die Bundesrepublik bislang nicht Eigentümerin der Wege sei. Schon deshalb sei die militärische Nutzung des Gebiets nicht zulässig.