Bombodrom weiter Spielwiese

OVG verbietet der Bundeswehr militärische Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes in der Nordbrandenburger Heide. Endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus

FRANKFURT (ODER) epd ■ Das „Bombodrom“ in der Kyritz-Ruppiner Heide darf weiterhin nicht in Betrieb genommen werden. Im Rechtsstreit um den geplanten Luft-Boden-Schießplatz in Nordbrandenburg erlitt die Bundesregierung erneut eine Niederlage. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) untersagte die militärische Nutzung bis zur abschließenden Entscheidung. Damit sei der Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam (VG) zugunsten der früheren Gemeinde Schweinrich bestätigt worden, teilte das Gericht gestern mit. (Az.: 3B325/03)

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) begrüßte die Entscheidung und appellierte an die Bundesregierung, auf die Militärpläne zu verzichten. Es müsse überlegt werden, ob die „moralisch fragwürdige Planung“, die zudem „auf rechtlich dünnem Eis steht, weiter durchgepaukt werden soll“. Die Brandenburger Grünen fordern, „die Pläne zu beerdigen“.

Der Anwalt der Bombodrom-Gegner nannte die OVG-Entscheidung einen „großen und verdienten Sieg nach 11 Jahren Widerstand“. Das „törichte Vorhaben der Luftwaffe“ müsse nun endgültig aufgegeben werden, erklärte Reiner Geulen. Die BI „Freie Heide“ forderte Verteidigungsminister Peter Struck auf, die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide festzulegen.

Das OVG begründete seine Entscheidung mit dem noch nicht entschiedenen Rechtsstreit über das Eigentum an Wegen. Das VG habe seinen Beschluss gegen den Übungsbeginn darauf gestützt, dass die Bundesrepublik bislang nicht Eigentümerin der Wege sei. Schon deshalb sei die militärische Nutzung des Gemeindegebiets derzeit nicht zulässig. Mit weiteren Einwänden der Kläger wie der Belastung durch Fluglärm habe sich das OVG deshalb nicht befasst.

Die Inbetriebnahme des früheren sowjetischen Militärgeländes bei Wittstock für Luftwaffenübungen verzögert sich damit wohl erneut um mehrere Jahre. Der Bundestag hatte 1993 die Militärpläne für die Kyritz-Ruppiner Heide beschlossen. Minister Struck hatte den Beginn der Militärübungen nach mehrjährigem Rechtsstreit im Juli 2003 angeordnet. Gegen die Inbetriebnahme hatten Anlieger, Umweltverbände und Unternehmen neue Klagen eingereicht.