Ministerium gegen dm

DÜSSELDORF dpa ■ Das NRW-gesundheitsministerium hat den handel mit apothekenpflichtigen medikamenten in „dm“-drogeriemärkten ab sofort verboten. Das sammeln von rezepten in gewerblichen betrieben und die herausgabe apothekenpflichtiger medikamente sei ein verstoß gegen das arzneimittelgesetz, teilte die behörde gestern mit. Seit juni hatten acht „dm“-filialen im rheinland mit der „europa apotheke“ im niederländischen Venlo apothekenpflichtige arzneimittel im testlauf vertrieben.

Apotheken- und verschreibungspflichtige medizinprodukte seien laut arzneimittelrecht waren besonderer art, deren abgabe allein apotheken vorbehalten ist. Nur dort sei der erforderliche aachverstand sowie eine beratung vorhanden.