in kürze PFUSCH AM ZAHN
: BGH stärkt patienten

Verpfuscht ein zahnarzt das gebiss von kassenpatientInnen, muss seine versicherung unter umständen auch die kosten für die behebung des schadens durch einen privatarzt tragen. Dies entschied der bundesgerichtshof und stärkte damit die rechte von gesetzlich versicherten patientInnen. (az: VI ZR 266/03) (afp)