Bleiberecht für Familie Touré

Die Familie Touré kann doch in Hamburg bleiben. Überraschenderweise hat die Ausländerbehörde entschieden, dass die Familie nicht nach Mali abgeschoben wird, sondern eine Aufenthaltsbefugnis bekommt. Vater Seydou Touré war 1974 mit falschen Papieren aus des westafrikanischen Land in die Bundesrepublik eingereist. Seither hatte er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Als vor vier Jahren das damalige Passvergehen aufgeflogen ist, wurden ihm Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis entzogen. Zusammen mit seiner Frau und den beiden Kindern sollte er nach Mali ausreisen. Zwar hatte der Petitionsausschuss der Bürgerschaft einem Bleiberecht aus humanitären Gründen zugestimmt – mit den Stimmen der CDU. Nach dem Regierungswechsel 2001 entschied sich der Senat dennoch zur Abschiebung. Dass die Tourés jetzt doch bleiben dürfen, liegt allein daran, dass Frau Touré an einer seltenen Krankheit leidet und in Mali nicht die lebensnotwendigen Medikamente bekommen könnte. EE