Nördliches Hollerland wird FFH-Gebiet

Fünf Jahre zu spät will der Senat jetzt weitere EU-Umweltschutzgebiete anmelden – aber längst nicht alle

Bremen taz ■ Die EU hat es seit Jahren angemahnt, Umweltverbände haben es beharrlich eingefordert – der Senat weigerte sich trotzdem kategorisch, weitere Flächen auf Bremer Gemarkung als europäisches Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) anzumelden. Jetzt gibt er zumindest in Ansätzen nach: Der nördliche Teil des Hollerlands, der südliche Teil des Blocklands, Niedervieland-West, ein Uferstreifen längs der Lesum bei Wasserhorst sowie eine Binnensalzlake im Landschaftspark Links der Weser sollen nachgemeldet werden. Einen entsprechenden Vorschlag aus dem Haus von Umweltsenator Jens Eckhoff (CDU) soll am Dienstag abgesegnet werden. Insgesamt würden so knapp 1.000 Hektar zusätzlich unter europäischen Naturschutz gestellt.

Das plötzliche Nachgeben des Senats hat einen einfachen Grund: Mitte September läuft die Frist ab, bis zu der das Bundesumweltministerium die Nachmeldungen aus dem Zwei-Städte-Staat annimmt, um sie anschließend nach Brüssel weiter zu reichen. Sollten auch sie den europäischen Anforderungen nicht genügen, könnte die EU Strafgelder verhängen oder Fördermittel streichen.

Nach Meinung des BUND reichen auch die jetzt vorgesehenen Nachmeldungen nicht aus. Wie bei den europäischen Vogelschutzgebieten sind für die Ausweisung von FFH-Gebieten nämlich ökologische Kriterien entscheidend – und nicht die Überlegungen von Baupolitikern oder Gewerbegebiets-Planern, die sich keine Hindernisse in den Weg legen möchten. Vom Hollerland etwa soll getreu der Koalitionsvereinbarung nur der nördliche Teil nach Brüssel gemeldet werden, ein 700 Meter breiter Streifen parallel zur Autobahn, potenzielle Erweiterungsfläche für den Technologiepark, dagegen nicht. Ausgespart vom EU-Schutz sollen nach dem Willen des Senats auch die Weddewarder Außendeichsflächen bleiben – geplanter Standort des Containerterminals CT IV.

Entsprechend harsch fällt die Kritik des BUND an den geplanten Nachmeldungen aus. Bremen müsste nicht 1.000, sondern an die 3.000 Hektar als FFH-Gebiet ausweisen, sagt BUND-Geschäftsführer Martin Rode. Die vom Senat angegebenen Grenzen der Schutzgebiete im Niedervieland, Werderland, Blockland und Hollerland seien ökologisch nicht zu begründen, sondern „willkürlich“ gezogen. Schlammpeitzger, Steinbeißer sowie der in Deutschland nur im Hollerland nachgewiesene schmalbindige Breitflügel-Tauchkäfer, alle nach EU-Kriterien schützenswert, besiedelten schließlich nicht nur einen Teil des dortigen Grabensystems, argumentiert Rode.

In einem „bilateralen Gespräch“ will die EU Ende Januar klären, ob die Nachmeldungen aus Deutschland den Anforderungen genügen. Rode prophezeit weitere Nachforderungen der EU: „Die wird sehr genau hinschauen.“ Armin Simon