Senat muss weiter fördern

Das Land Berlin muss trotz Ablaufs eines Förderzeitraums weitere Mittel an eine Wohnungsbaugesellschaft auszahlen. Das entschied laut Presseberichten das Verwaltungsgericht. Es sei der erste Fall, in dem bereits die erste Instanz die Weiterzahlung der Fördermittel angeordnet habe. Dies müsse zunächst befristet bis zum 31. März 2004 erfolgen. Sonst sei das Unternehmen bereits vor der letztlichen Entscheidung zahlungsunfähig. Das Land hatte im März 2003 entschieden, nach Auslaufen der 15-jährigen Förderungsperiode im sozialen Wohnungsbau keine Anschlussförderung mehr zu bewilligen. Dagegen hatten mehrere Wohnungsbaugesellschaften geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. DPA