Amt baut Zaun jetzt selbst

Die Besitzer des „Horror-Hauses“ haben Grundstück trotz Aufforderung nicht gesichert

Seit im ehemaligen DAK-Gebäude am Steindamm 2001 eine erwürgte Frau gefunden wurde, geisterte der Betonklotz als „Horror-Haus“ erst durch die Presse, dann durch den Hamburger Wahlkampf. Denn in dem leer stehenden Gebäude übernachteten Obdachlose, gingen Prostituierte ihrem Gewerbe nach und krochen Junkies unter. Einer dieser rechtsfreien Räume, gegen die die späteren Wahlsieger vorgehen wollten.

Viel geschehen ist seither nicht. Weder wurde das ehemalige Bürogebäude abgerissen, noch anders genutzt. Der geplante Bau der „Flower Tower“, zweier 16-geschössiger Türme, scheiterte. Für das ehrgeizige Projekt konnten nicht genügend Investoren gefunden werden.

Mitte vergangenen Monats hatte das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Eigentümer schließlich per Bescheid ultimativ aufgefordert, ein Begehen des Grundstücks und des Gebäudes unmöglich zu machen – sprich einen Zaun zu bauen. Der Bescheid stützte sich auf das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die gesetzte Frist ließen die Besitzer allerdings verstreichen: Bei einem Ortstermin fand das Bezirksamt gestern keinen Zaun vor. Der Hinweis, dass die Eigentümer einen kleinen Teil des Gebäudes nun als Laden vermieten wollten, wurde vom Amt lediglich als Versuch gewertet, die Frist herauszuzögern. Deswegen gibt das Bezirksamt nun selbst den Bau eines Zaunes in Auftrag, für den die Besitzer dann zahlen müssen. Marc-André Rüssau