Hartz IV: Senat will längere Frist

Im Falle der Klage des Bundes auf Rückerstattung von 47 Millionen Euro für Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern will der Senat für seine Stellungnahme beim Gericht eine Fristverlängerung erwirken. Der mit der Vertretung beauftragte Rechtsanwalt müsse sich in das Thema einarbeiten, sagte die Sprecherin der Sozialverwaltung Karin Rietz am Montag. Die vom Gericht gesetzte Frist endet am Dienstag (3. März). Der Anwalt wolle zudem einen Antrag auf Abweisung der Klage stellen. Der Bund hatte 2008 Klage beim Bundessozialgericht gegen das Land Berlin eingereicht. Hintergrund ist die bis dato geltende Regelung, wonach Hartz-IV-Empfänger erst nach einem Jahr umziehen mussten, wenn die Kosten über der Grenze lagen. DDP