Sektlaune in Kiel

Bereitschaftsdienste

Der Rechtsanwalt des Arztes aus Kiel, der mit seiner Klage gegen die Bereitschaftsdienste das gestrige Urteil erwirkt hat, sieht dieses als Erfolg auf der ganzen Linie. „Ich bin mit dem Urteil rundum zufrieden“, sagte Anwalt Frank Schramm gestern. Ein Assistenzarzt des Städtischen Krankenhauses in Kiel hatte beim EuGH in Luxemburg geklagt. EE