Klage gegen Spanien

Die baskische Regierung bringt Madrid vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg

MADRID taz ■ Die baskische Regierung hat gestern die spanische Exekutive vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verklagt. Die Region eines Landes klagt gegen die eigene Regierung – die baskischen Nationalisten wollen damit das Parteiengesetz aus dem Jahr 2002 zu Fall bringen. Die Begründung: Das Paragrafenwerk verletze „das Recht der baskischen Bürger auf politischen Pluralismus, die Versammlungsfreiheit“.

Das Parteiengesetz, das mit den Stimmen der in Spanien regierenden konservativen Partído Popular sowie der größten Oppositionskraft, der sozialistischen PSOE, sowie mehrerer Regionalparteien verabschiedet worden war, diente dazu, den politischen Arm der bewaffneten Separatistengruppe ETA, Batasuna, zu verbieten.

Die baskische Regierung, die sich aus den beiden gemäßigt nationalistischen Parteien PNV und EA sowie der kommunistischen Vereinigten Linken (IU) zusammensetzt, war vor dem spanischen Verfassungsgericht mit einem ähnlichen Antrag gescheitert. Die Verfassungsrichter erklärten vielmehr das Parteiengesetz und damit das Verbotsurteil des Obersten Gerichtshofes vom August 2002 gegen Batasuna für verfassungskonform.

Die baskische Regierung widersetzte sich trotz dieses Urteils der richterlichen Anweisung, die Fraktion von Batasuna im baskischen Parlament aufzulösen. Erst vor zwei Tagen erneuerte die baskische Regierung ihren Entschluss, die mittlerweile in Sozialista Abertzaleak (Patriotische Sozialisten) umbenannte Batasuna-Fraktion auch weiterhin zu subventionieren. Der bewaffnete Arm von ETA kann damit trotz Parteiverbot monatlich mit 30.000 Euro aus dem Staatssäckel rechnen. Jetzt will die baskische Regierung ihrer Position vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof doch noch zu Recht verhelfen.

REINER WANDLER