TAZ VERSUS ONKELZ: „Berüchtigt rechtsradikal“?

Am 23. Oktober 2000 erschien in der taz eine Rezension von Albert Ostermaiers Stück „Death Valley Junction“ in den Berliner Volksbühnenstudios. Die Rezensentin schrieb: „Zu allem Überfluss gibt es dann noch ein Lied der berüchtigten rechtsradikalen Band ‚Böhse Onkelz‘.“ Die Anwälte der „Onkelz“ erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung, die der taz untersagte, sie als „berüchtigte rechtsradikale Band“ zu bezeichnen. Das Berliner Landgericht beschloss am 15. Mai 2001, die Klage der Böhsen Onkelz abzuweisen. Die Titulierung der Band als „berüchtigt rechtsradikal“ sei ein zulässiges Werturteil, da sich die Band nicht hinreichend von ihrer rechtsradikalen Vergangenheit distanziert habe. In der Folge erhielt die taz über 2.000 empörte Leserbriefe von Onkelz-Fans.