Lückenhaft gesichert

Verbraucherzentralen: Kein ausreichender Schutz der Verbraucher bei Pleite des Reiseveranstalters

„Pauschalreisende sind in Deutschland nach wie vor nur lückenhaft gegen eine Pleite ihres Reiseveranstalters geschützt.“ Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) nach einer Umfrage unter 252 Reiseveranstaltern. „Viele Anbieter kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, Verbraucher gegen Insolvenz abzusichern, nur ungenügend nach.“ Dabei sei jeder Reiseveranstalter verpflichtet, sich gegen Insolvenz abzusichern. Ausgenommen sind unter anderem Kurzreisen bis zu 24 Stunden, die maximal 75 Euro kosten. Andere müssten den Teilnehmern vor „Zahlungsaufforderung einen Sicherheitsschein“ als Teil der Reisebestätigung aushändigen. Setze sich ein Veranstalter darüber hinweg, drohe ihm ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro, so der Bundesverband. Etwa ein Fünftel der Reisebüros und -veranstalter, die auf die Umfrage reagiert hätten, gaben beispielsweise an, den Sicherungsschein erst nach Erhalt der Anzahlung auszuhändigen. Zudem lege die „sehr geringe Rücklaufquote die Vermutung nahe, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Reiseveranstalter keinen oder keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Sicherheitsschein“ aushändige: Nur 64 der 252 angeschriebenen Veranstalter hatten reagiert. ALO