Bleiberecht im Knast

10 Tage war ein Rumäne in Berlin. Illegal, sagt ein Gericht und verknackt ihn für 14 Monate. Nun geht er in Berufung

Rund zehn Tage war der Rumäne Andrei N. ohne Aufenthaltsberechtigung in Berlin. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten im Juni zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis. „Ein Unding“, empört sich Rechtsanwalt Udo Grünheit, dessen Kanzlei Andrei N. vor Gericht vertritt. „Die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht mehr“, kritisiert der Anwalt das Strafmaß. „Bei Fahren ohne Führerschein kommt man viermal mit Geldstrafe davon. Beim fünften Mal bekommt man vielleicht eine Freiheitsstrafe“, so Grünheit.

Deshalb vertrat Rechtsanwalt Lüder Suling aus Grünheits Kanzlei den Angeklagten gestern in der Berufungsverhandlung am Kriminalgericht Moabit. Bereits 1994 wurde N. in Bitterfeld wegen Diebstahl verurteilt. Am 1. Mai 2003 befand ihn das Amtsgericht Tiergarten unter anderem des Diebstahls und des illegalen Aufenthalts für schuldig. Insgesamt 18 Monate saß er in deutschen Gefängnissen ab. Jetzt sitzt er im Käfiggitter um die Anklagebank. Neben seinem Anwalt darf er nicht Platz nehmen. „Gleiches Recht für alle“, nennt Richter Löffler als Grund.

1992 hatte N. erstmals unter falschem Namen Asyl in Deutschland beantragt. Rund zehn weitere Namen hat er seither benutzt. Am 13. oder 14. März 2004 war er erneut über die Grenze gekommen. Wo, weiß er nicht mehr genau. Über Polen, bei Görlitz vielleicht. Über seine Dolmetscherin teilt er dem Gericht mit, wie Leid ihm alles tue, das mit den verschiedenen Namen. „Ich wollte diesmal gar nicht in Deutschland bleiben, ich wollte weiter nach Italien und nicht mein ganzes Leben im Gefängnis sitzen“, beteuert N. Ob das Gericht ihm glauben wird, bleibt fraglich. Die Entscheidung wurde vertagt. So lange bleibt Andrei N. hinter Gittern. SKL