Konkursverwalter klagen erfolgreich

FREIBURG taz ■ Die Auswahl von Konkursverwaltern soll künftig rationaler werden. Das Bundesverfassungsgericht gab gestern zwei Klägern Recht, die ohne sachliche Begründung nicht einmal in die Vorauswahl aufgenommen wurden. Wer zum Zuge kommt, entscheiden Insolvenzrichter am Amtsgericht, die bisher meist mit einem festen Kreis von „bewährten“ Konkursverwaltern zusammenarbeiten. Bisher gab es keine Möglichkeit, die Auswahl gerichtlich überprüfen zu lassen. Darin sah Karlsruhe einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit. Die Rechtsprechung muss nun konkrete Kriterien für die Auswahl des Konkursverwalters entwickeln. Da für die millionenschweren Fälle ein großer Apparat erforderlich ist, werden weiterhin die Stars der Szene zum Zuge kommen. CHR

(Az.: 1 BvR 135/00 u.a. CHR)