„Autonom leben“ macht weiter

Die Existenz von „Autonom leben“ ist gesichert. Die Beratungsstelle für behinderte Menschen muss nicht wie noch zuletzt befürchtet Insolvenz anmelden. Die MitarbeiterInnen haben sich mit der Sozialbehörde auf einen Vergleich geeinigt, der die drohende Insolvenz abgewendet hat. Die stand im Raum, weil „Autonom leben“ eine Rückforderung von 65.000 Euro an die Stadt zahlen sollte.

Die Summe ist in den vergangenen Jahren angefallen, weil „Autonom leben“ aus Sicht der Behörde Zuwendungen zweckentfremdet eingesetzt hat. Ab 1995 hatte der Verein vorübergehend die pädagogische Begleitung Behinderter in der eigenen Wohnung angeboten. Da die Kosten dafür nicht abgedeckt waren, hatten die MitarbeiterInnen für andere Leistungen gewährte Zuwendungen zur Kostendeckung der neuen Dienstleistung herangezogen. Dieses Geld wollte die Behörde zurück.

Andererseits war auch bei der Behörde das Interesse an der Weiterexistenz von „Autonom leben“ nach eigenem Bekunden groß. Entsprechend war das Amt dann auch bereit, mit dem Verein einen Vergleich abzuschließen, durch den das Insolvenzverfahren nun abgewendet werden konnte. Wie genau dieser aussieht, geben die Beteiligten noch nicht bekannt, weil zunächst das Verwaltungsgericht den Kompromiss absegnen muss. Offenbar ist es „autonom Leben“ gelungen, über Spenden zumindest einen Teil der notwendigen Summe aufzubringen.ELKE SPANNER