Arschkriecherei als pädagogisches Konzept
: Nur fromme Schulen dürfen frei sein

Im 19. Jahrhundert hat der Staat aus guten sozialen Gründen die Schulpflicht eingeführt und durchgesetzt. Die Frage ist, ob richtig sein muss, was damals richtig war. Wenn man sich die Kriterien anguckt, die Bremer Richter für die Genehmigung einer privaten Grundschule im Kopf haben, dann können einem Zweifel kommen.

Kommentar von Klaus Wolschner

Erstens soll eine private Grundschule ein besonderes pädagogisches Konzept haben, etwas, das es in den staatlichen Schulen nicht gibt. Zweitens soll das, was dieses Konzept ausmacht, aber durchaus übertragbar sein auf staatliche Schulen, also nicht zu besonders. Aber doch hinreichend besonders. Wo geht es bitte durch das Nadelöhr?

Absurd ist diese Konstruktion schon deshalb, weil es für religiöse Bekenntnisschulen nicht gilt. Das ist ein Privileg aus dem 19. Jahrhundert, für das es keine Begründung gibt. Absurd ist die Konstruktion auch, weil jedermann weiß, dass Schulen und pädagogische Konzepte „leben“, dass sie wachsen, sich verändern. Und das ist doch auch gut so.

Geprüft wird nur die Papierlage bei Antragstellung. Geprüft wird, ob die Antragsteller Schönschrift beherrschen und ob sie sich in die Gehirnwindungen einer Richterbank hineinversetzen können. Also klassische Arschkriecherei.