Bezirksregierung ausgesperrt

Die Bezirksregierung Düsseldorf wird zukünftig nicht mehr über Seitensperrungen im Internet entscheiden. Die Landesanstalt für Medien will die Politik der Behörde fortsetzen

VON ELMAR KOK

Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg begann gestern das erste Hauptsacheverfahren eines Internet-Access-Providers gegen die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Behörde zwingt die Zugangsvermittler zum Internet (Access-Provider) dazu, bestimmte Seiten mit in Deutschland verbotenen Inhalten für nordrhein-westfälische Surfer zu sperren. Dagegen hatte der Access-Provider Helinet aus Hamm neben anderen Zugangsvermittlern geklagt.

Neben den Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf sitzen neuerdings auch Beauftragte der Landesanstalt für Medien (LfM) vor dem Arnsberger Gericht. Denn die LfM ist seit April dieses Jahres nach Einführung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages „vollziehende Anstalt“. Das heißt nichts anderes, als dass die Bezirksregierung Düsseldorf von Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) nicht mehr für die Sperrungen von Websites zuständig ist. Daher hat sich die Behörde bemüht, von der LfM das Mandat für die Internet-Aufsicht zu bekommen. Die Aussichten dafür sind allerdings schlecht. „Grundsätzlich hätten wir uns auch von der Behörde anwaltlich vertreten lassen können“, sagt Katharina Bühler, Sprecherin der LfM. „Allerdings haben wir unsere eigene Kanzlei, die uns vertritt.“

Bühler kündigt an, dass die LfM in den laufenden Verfahren die Auffassungen der Bezirksregierung weiter vertreten werde. „Es gibt keinen Grund, diese Linie in Zweifel zu ziehen“. Auch zukünftig werde das Verfahren zur Sperrung von Internetseiten daher gleich bleiben, sagt Bühler. Das Procedere läuft momentan so ab: Aufmerksame Bürger melden verdächtige Seiten an die LfM, die dann geprüft werden. „Hier arbeiten wir eng mit der Kommission für Jugendmedienschutz und jugendschutz.net zusammen“, sagt Bühler. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Gremium, in dem Vertreter der Landesanstalten für Medien sitzen, jugendschutz.net hat nach eigenen Angaben den Auftrag, „das Internet zu überprüfen und Verstöße gegen den Jugendschutz zu beanstanden“. Die Stelle wurde von den Jugendministerien der Bundesländer gegründet.

Dass es zukünftig Alleingänge bei Sperrungsverfügungen geben werde, zieht Bühler in Zweifel: „Wir müssen versuchen, das Problem auf internationaler Ebene zu regeln“, sagt sie. Zudem lasse sich das Problem des Umgangs mit zweifelhaften Inhalten im Internet nur mit gleichzeitiger Förderung der Medienkompetenz bei den Nutzern lösen, sagt sie. „Dafür gibt es beispielsweise unser Internet-ABC.“ Auch mit Medienkompetenz ginge es aber nicht ohne Verbote. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, sagt Bühler.