Kampagne gegen NS-Gesetz

Am 14. Juli 1933 verabschiedeten die Nationalsozialisten das erste Rassengesetz. Und bis heute ist dieses „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ lediglich außer Kraft gesetzt. „Kaum zum glauben“, sagt die Vorsitzende vom „Bund der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten“, Marga Heß, „aber das Gesetz wurde nie abgeschafft.“ Mit einer bundesweiten Postkartenkampagne will der Verein mit Sitz in Detmold nun eine Annulierung vorantreiben. Über 400.000 Menschen, die an einer körperlichen oder geistigen Krankheit litten, dieser nur verdächtigt wurden oder als „arbeitsscheu“ galten, wurden auf dieser Rechtsgrundlage zwischen 1934 und 1945 zwangssterilisiert. Viele der Opfer, weiß Heß, scheuen die Öffentlichkeit. Vielleicht auch, weil sie als Opfergruppe immer noch nicht anerkannt sind. AS

Bund der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten, Schorenstraße 12, 32756 Detmold, ☎ 05321/582 92, E-Mail: BEZ.DT@t-online.de