Abschiebepflicht für Amateurspieler

Fußball-Regionalligist Preußen Münster bangt um seinen Spieler Adama Niang. Dem Senegalesen droht die Abschiebung. Uneingeschränktes Aufenthaltsrecht gibt es seit zwei Jahren nur noch für Profifußballer

MÜNSTER taz ■ Dem senegalesischen Fußballer Adama Niang droht die Abschiebung. Der Deutsche Fußballbund (DFB) will dem Spieler des Regionalligisten Preußen Münster keine Spielberechtigung für Berufsfußballer ausstellen. Dadurch erlischt auch die Aufenthaltsgenehmigung für Niang. „Wenn der DFB seine Haltung nicht ändert, dürfen wir definitiv keine Verlängerung zum Aufenthalt geben“, bedauert der Leiter des Ausländeramtes der Stadt Münster, Hans-Joachim Schlumm die Situation. Die Zuständigkeiten für so genannte „Qualifizierungsbescheinigungen“ ging zur Saison 2002/2003 von den Sportfachverbänden auf Landesebene an den DFB über.

„Grundsätzlich können wir zu Einzelfällen keine Auskunft geben“, sagt Markus Stenger vom DFB. Der Fall Niang sei ihm auch nicht bekannt. Der für den Amateursport zuständige DFB-Direktor Willi Hink verweile derzeit bei den Fußballdamen in Athen. Grundsätzlich sei zu sagen, dass der DFB am 7. Februar 2002 gemeinsam mit dem Deutschen Sportbund und dem Bundesinnenministerium eine neue Verordnung zur so genannten „sportfachlichen Eignung“ beschlossen habe. Uneingeschränktes Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Ausländer gibt es seitdem nur noch für Spieler, die als Vollprofis angestellt sind. „Wenn der betroffene Spieler einen Vertrag besäße, der vor dem Stichtag 7. Februar 2002 abgeschlossen und danach verlängert wurde, sähe die Sache anders aus“, so Stenger. Da dies nicht der Fall ist, scheint die Sache zumindest für den DFB erledigt.

„Für uns ist es schlimm, für den Jungen aber bedeuten die unsäglichen Bestimmungen eine Katastrophe“, sagt Preußen Münsters Geschäftsführer, Stefan Grädler. Dabei gebe es auch andere Fälle. „Beim VfL Wolfsburg sind zwei Spieler aus Kamerun unter Vertrag, die nur in der Regionalliga-Mannschaft eingesetzt werden. Nur formal laufen sie als Profis“, sagt Grädler.

Die Probleme des Vereins, dem immerhin ein wichtiger Spieler nicht zur Verfügung steht, stellt Grädler erst einmal hinten an: „Wir müssen uns zwar wahrscheinlich um Ersatz für Adama bemühen, das Schicksal des Spielers steht aber im Vordergrund.“ Es wurde daher auch schon darüber nachgedacht, Adama Niang in die erste oder zweite Liga zu transferieren. „Die Qualität dazu besitzt er“, sagt Grädler, der in diesem Fall einen sportlichen Verlust in Kauf nehmen würde. Dennoch ist der eventuelle Verkauf eher unwahrscheinlich. Dabei könnte vor allem die fehlende Zeit zum größten Problem werden: Am 31. August endet die Transferperiode. Nach dieser Frist dürfen Spieler den Verein nicht mehr wechseln.

Adama Niang hält sich seit 1999 in der Bundesrepublik auf. Damals gab es noch die Möglichkeit, als so genannter Amateurspieler eine Aufenthaltsgenehmigung als Berufssportler zu bekommen. Über den KFC Uerdingen kam er im Jahr 2001 zu Eintracht Braunschweig. Die dortige Ausländerbehörde war es auch, die im Jahre 2003 die Aufenthaltsgenehmigung verlängerte. Damals wechselte Niang vom Zweitliga-Absteiger Braunschweig zum Regionalligisten Preußen Münster. Die Genehmigung werde „allein aus Gründen des Vertrauensschutzes“ nicht zurück genommen, teilte die Braunschweiger Behörde damals dem Spieler mit. Die Ausländerbehörde Münster kam jetzt zu einem anderen Ergebnis.

In der laufenden Saison hat Adama Niang übrigens noch kein Pflichtspiel bestritten. Nach einer Handoperation fiel er verletzungsbedingt aus, nun scheint es so, als ob er das Trikot von Preußen Münster überhaupt nicht mehr überziehen wird.

HOLGER PAULER