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Erneute Vorwürfe wegen unerlaubter Nebentätigkeit gegen Hamburger Regierungsmitglied: Umweltsenator Peter Rehaag war bis November Treunehmer einer Immobilienfirma. Aber unentgeltlich, beteuert dieser

von ELKE SPANNER

Nur wenige Wochen nach dem Rausschmiss von Innenstaatsrat Walter Wellinghausen wegen unerlaubter Nebentätigkeiten gibt es erneut entsprechende Vorwürfe gegen den Senat: Umweltsenator Peter Rehaag (Schill-Partei) war bis November vorigen Jahres Treunehmer der Hamburger Immobilienfirma „Kanert und Partner“. Darauf hat gestern die SPD-Fraktion hingewiesen und eine detaillierte Anfrage an den Senat gestellt.

Rehaags Sprecher Volker Dumann bestätigte die Tätigkeit des Senators. Er habe seit seinem Amtsantritt als Regierungsmitglied am 31. 10. 2001 dafür aber kein Geld mehr erhalten und alle Unterlagen über die Arbeit bei „Kanert und Partner“ der Senatskanzlei vorgelegt: „Es wurde alles offen gelegt.“ Ein Treunehmer agiert im Auftrag einer dritten Person, ist dieser gegenüber – anders als ein Treuhänder – aber weisungsabhängig.

Für die SPD ist das Thema damit nicht vom Tisch. Denn im amtlichen Handelsregister ist keine Rede davon, dass Rehaag ehrenamtlich als Treunehmer tätig war. Im Gegenteil geht aus den Registerunterlagen hervor, dass Rehaag seit 31. 10. 2000 als bezahlter Mitarbeiter beschäftigt wurde: „Der Treunehmer“, heißt es in dem Vertrag, „erhält für seine Tätigkeit eine jährliche Vergütung zuzüglich etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.“

Zwischenzeitlich hat sich das Rechtsverhältnis Rehaags zu der Immobilienfirma zwar geändert: Am 15. Februar 2001 war er zunächst zum alleinigen Geschäftsführer bestellt und während seiner Dienstzeit als Senator am 22. Januar 2002 von diesem Posten wieder abberufen worden. Seine Position als Treunehmer aber hat er bis zum 5. 11. 2002 weitergeführt – und im Handelsregister ist nicht vermerkt, dass er dafür kein Geld mehr bekommen haben soll.

Selbst wenn er unentgeltlich weitergearbeitet hat, sagt die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Monika Schaal, hätte sich Rehaag seine Nebentätigkeit als Senator genehmigen lassen müssen. Laut Beamtengesetz bedürfen auch unentgeltliche Tätigkeiten einer solchen Zustimmung. Und sollte der Senat der Auffassung sein, dass das Beamtengesetz in Rehaags Fall nicht anwendbar ist, müsste er zumindest erklären, warum. Denn die Gefahr eines Interessenkonfliktes, in den BeamtInnen durch eine Zusatztätigkeit in der Privatwirtschaft geraten können, bestehe bei SenatorInnen auch. Schaal: „Auch bei einem Senator stellt sich die Frage, von wem er abhängig ist und aufgrund vertraglicher Verpflichtung Weisungen entgegennehmen muss.“

In ihrer Anfrage begehrt die SPD-Abgeordnete deshalb zu erfahren, ob der Senat ausschließen kann, dass Rehaag infolge privatrechtlicher Verpflichtungen in Interessenkonflikte zwischen dem Allgemeinwohl und privaten Firmeninteressen geraten ist. Zudem möchte sie wissen, ob es zwischen November 2001 und November 2002 im Senat oder in dessen Kommissionen Beratungen über Bauvorhaben oder Immobilien mit Relevanz für den geschäftlichen Interessensbereich des Treunehmers Rehaag gab.

Senatssprecher Christian Schnee hat bestätigt, dass der Senatskanzlei Unterlagen über die Tätigkeit Rehaags vorlägen. Problematisch seien diese aber nicht, da es sich „um die Abwicklung einer Nebentätigkeit“ gehandelt habe, „das geht nicht an einem Tag“. Da Rehaag in der einjährigen Phase der Beendigung seiner Tätigkeit kein Geld mehr bekommen habe, „sehen wir in dem Vorgang kein Problem“.