Beamte bewegen sich im Pool

Zentraler Stellenpool für den öffentlichen Dienst soll im Januar 2004 starten. Ziel: effizienter Einsatz des Personalüberhangs. SPD und PDS sehen keine Bedenken

Öffentliche Bedienstete des Landes Berlin, die auf einer „kw“-Stelle sitzen, sollten sich langsam vergegenwärtigen, dass „kw“ „kann wegfallen“ heißt. Zukünftig steht dieses Kürzel nicht mehr nur für eine potenzielle Möglichkeit, sondern für die ganz reelle Wahrscheinlichkeit, dass diese Stelle tatsächlich gestrichen wird. Denn nach jahrelangem Tauziehen steht dem zentralen Stellenpool für den öffentlichen Dienst nun nichts mehr im Weg.

Nach dem Willen der Regierungsfraktionen SPD und PDS soll der Stellenpool vom 1. Januar 2004 an arbeiten. Ziel sei es, überzählige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes künftig zielgerichteter und effizienter einzusetzen, betonten gestern die parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und PDS, Christian Gaebler und Uwe Doering. Mitarbeiter auf bereits gestrichenen Stellen werden dann in diesen Stellenpool versetzt. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) plant, dass dadurch mittelfristig 5.000 bis 6.000 Bedienstete in andere Bereiche vermittelt werden können. Er erhofft sich eine Kostensenkung in dreistelliger Millionenhöhe.

Dennoch handele es sich bei dem Stellenpool keineswegs um einen „Beamtenfriedhof“, so Gaebler. Die Vorstellung, dass die betroffenen Mitarbeiter jeden Morgen im Hof antreten müssten, sei ebenso falsch wie die Annahme, sie würden in eine neu geschaffene Behörde namens Stellenpool versetzt. Vielmehr sollen Bedienstete auf einer „kw“-Stelle auch künftig so lange an ihrem Arbeitsplatz bleiben, bis eine andere Verwendung gefunden ist. Diese Vermittlung werde jedoch dann dank der zentralen Zuständigkeit erheblich beschleunigt, so Gaebler.

Auch Amtskollege Doering von der PDS betonte, dass es nicht vordergründig um Personalabbau gehe. Vielmehr könne der Pool vielen Mitarbeitern einen neue Perspektive geben. Zudem sollen sie vor einer Versetzung gegebenfalls eine Weiterbildung erhalten. So gesehen sei der Stellenpool der richtige Weg, um auch langfristig betriebsbedingte Kündigungen auzuschließen.

Bis 2009 genießen öffentlich Bedienstete des Landes ohnehin eine Beschäftigungsgarantie. Über Kündigungen kann sich das Land also seines Personalüberhanges nicht entledigen. Deswegen hatte der Senat bereits im April einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines zentralen Stellenpools ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Doch der Entwurf war nicht nur von den Gewerkschaften massiv kritisiert worden. Bedenken hatte es auch seitens der Koalitionsfraktionen gegeben. Die Gewerkschaft Ver.di hat Ende Juni mit einer Klagewelle gegen die Neuregelung gedroht. Ein von Ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten sah arbeits-, dienst- und verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt.

All das soll nun ausgeräumt worden sein, behaupten PDS und SPD. Demnach werde nun den Personalräten eine stärkere Mitbestimmung bei der Auswahl der in den Pool zu versetzenden Mitarbeiter sowie den Frauenvertreterinnen ein Beanstandungsrecht eingeräumt. Von Ver.di war dazu gestern keine Stellungnahme zu bekommen.

In der Vergangenheit hatte es auch Bedenken gegeben, ob Beamte wegen ihrer besonderen rechtlichen Stellung überhaupt in den Stellenpool versetzt werden können. Rot-Rot geht nun davon aus, dass dies möglich ist, da die Versetzung einem „dienstlichen Bedürfnis“ diene. Dem öffentlichen Arbeitgeber könne nicht das Recht auf Umstrukturierung abgesprochen werden.

Nach Ansicht des CDU-Fraktionschefs Nicolas Zimmer wurden jetzt zumindest die „gröbsten handwerklichen Fehler“ bereinigt. Es bleibe der Grundfehler, dass nur ein großes Arbeitsamt geschaffen werde.

JAN ROSENKRANZ