Bonus-Semester beantragen

DÜSSELDORF taz ■ Studierende, die ohne eigenes verschulden nicht das volle Semester studieren konnten, sollten in den nächsten Wochen Anträge auf so genannte „Bonus-Semester“ einreichen, um der Zahlung von Studiengebühren zu entgehen. Nach Angaben des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren müssen die Anträge an Fachhochschulen in der Regel bis zum 31. August und an Universitäten bis zum 30. September abgegeben werden. Spätere Anträge würden nicht berücksichtigt.

Bonussemester können Studierende geltend machen, die aufgrund von längeren Krankheiten am Studium gehindert wurden. Auch die Erziehung von minderjährigen Kindern und die Mitarbeit in Hochschulgremien kann angerechnet werden. Studiengebühren gibt es in NRW seit diesem Sommersemester. KAN