was bisher geschah

Mehnert, Kelly und das Gesetz des Informantenschutzes

Als der Spiegel am 8. Februar 1982 unter dem Titel „Die dunklen Geschäfte von Vietor und Genossen“ den Skandal um den Gewerkschaftskonzern „Neue Heimat“ aufdeckte, steckte dahinter ein Informant: John Siegfried Mehnert. Er hatte dem Magazin brisante Fakten zugetragen – unter der Bedingung, als Quelle nicht verraten zu werden. Trotzdem wurde er geoutet.

Der Umgang mit Informanten der Medien war in der Öffentlichkeit lange kein großes Thema. Erst seit dem Selbstmord des britischen Waffenexperten David Kelly, eines geouteten Informanten der BBC, hat sich das geändert. Unter Journalisten gilt es als ehernes Gesetz, keinen Informanten gegen seinen Willen preiszugeben. Nie haben zum Beispiel die Washington Post-Reporter Bob Woodward und Carl Bernstein verraten, welcher geheimen Regierungsquelle sie die brisanten Fakten für die Watergate-Enthüllungen verdankten. Auch in Deutschland wurden die Quellen folgenschwerer Skandalberichte so gut wie immer geschützt. Journalisten genießen dazu vor Gericht ein Privileg – das Zeugnisverweigerungsrecht. So wie Anwälte oder Geistliche dürfen auch Reporter in bestimmten Fällen die Aussage verweigern, um ihre Informanten zu schützen. Denn für den investigativen Journalismus sind Tippgeber unerlässliche Verbündete: Ohne sie käme kaum eine politisch oder wirtschaftlich bedeutsame Affäre ans Licht. AGX FOTO: STEFAN HUSCH/TERZ