Keine Gnade

Härtefallantrag für togolesische Familie aus Glinde bei Hamburg abgelehnt. Flüchtlinge untergetaucht

Glinde/Kiel taz ■ Keine Hoffnung mehr für Familie Tossa: Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat jetzt einen Antrag auf ein Bleiberecht für die seit zehn Jahren in Glinde bei Hamburg lebende togolesische Familie abgelehnt. Pastorin Gabriele Mayer von der Glinder St.-Johannes-Gemeinde hatte die Härtefallkommission in Kiel angerufen, um Arsadina Tossa und ihren hier geborenen Kindern Erwin und Elke die Abschiebung in die westafrikanische Militärdiktatur Togo zu ersparen (taz berichtete). „Mein Antrag war die letzte Chance für die Tossas“, sagte Mayer, „ich bin über die Ablehnung schwer enttäuscht.“

Die Familie sollte bereits am 6. Juli nach Togo zurückverfrachtet werden, ist jedoch seit einem gescheiterten Abschiebeversuch untergetaucht. Den Ehemann von Arsadina Tossa hatte die Kieler Behörde schon im vergangenen April abgeschoben. Außer einem Anruf kurz nach seiner Ankunft in Togo hat die Familie seither kein Lebenszeichen von ihm bekommen.

Die Hamburger Flüchtlingshilfe „fluchtpunkt“ lehnt Abschiebungen nach Togo generell ab. Zur Begründung verweisen die Helfer auf amnesty international wie auch auf das Auswärtige Amt in Berlin, die übereinstimmend vor Menschenrechtsverletzungen und Zensur in dem Land warnen.

Pastorin Mayer zufolge sind die Tossas als politisch Verfolgte aus Togo geflohen und darum dort ihres Lebens nicht sicher. Auch sei die medizinische Versorgung des dreijährigen Sohnes Erwin, der an Epilepsie leidet, nicht gewährleistet. Mayer: „Die Kinder sind hier geboren und haben in Togo keinerlei Perspektive.“

Die Härtefallkommission sehe keine Möglichkeit, der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Stormarn zu empfehlen, auf „aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu verzichten“, schrieb das Kieler Ministerium jetzt an die Kirchenvertreterin. Es begründet seine Entscheidung unter anderem mit dem Hinweis der Stormarner, „dass die notwendige medikamentöse Behandlung“ von Erwin Tossa durch die „Mitgabe entsprechender Präparate in nennenswerter Menge sichergestellt werden kann“. EVA WEIKERT