Option oder nicht

Kommunen müssen bis Ende September entscheiden, ob sie Langzeitarbeitslose selbst betreuen wollen

HANNOVER taz ■ Hartz IV naht – und damit auch die Entscheidung der Gemeinden und Landkreise, ob sie ab dem 1. Januar 2005 die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Zusammenarbeit mit den lokalen Arbeitsagenturen oder aber in Eigenregie organisieren wollen. Letzteres, das so genannte Optionsmodell, hatte beim Rangeln um das Gesetz im Bundesrat vor allem die Union gefordert. Niedersachsen hatte sogar zusammen mit Hessen und Sachsen damit geliebäugelt, insgesamt zum Modellland fürs Optieren zu werden. Nun dürfen bundesweit 69 Kreise und kreisfreie Städte in einer Probezeit von sechs Jahren versuchen, Langzeitarbeitlose in Beschäftigung zu bringen. Inzwischen haben allein aus Niedersachsen 16 Kommunen „optiert“.

Göttingen will dabei sein – es wird von einem CDU-Oberbürgermeister regiert. „Es kann ja eigentlich nicht sein, dass die Bundesagentur das von uns lernt, was wir schon seit zehn Jahren mit großem Erfolg machen, nämlich ein Fallmanagement und die Erstellung eines Leistungsprofils für Arbeitssuchende“, sagte Sozialdezernentin Dagmar Schlapeit-Beck. Niemand erklärt das gerne öffentlich, aber nach Auskunft des Städtetages wählen vor allem solche Kommunen die Option, die mit der Zusammenarbeit mit den regionalen Stellen der Bundesagentur schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Das CDU-regierte Braunschweig entschied sich gestern gegen das Optionsmodell. Es habe zwar Vorteile, weil es alle Aufgaben in einer Hand bündele, sagte Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU). Allerdings sei es „mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Risiken“ belastet. Selbst bei der geplanten Arbeitsgemeinschaft seien aber aufgrund der „knappen Vorlaufzeit Praxisprobleme zu erwarten“.

Weil die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen (einschließlich Bremerhaven) an der Option kein Interesse hatten, könnte es in Niedersachsen acht statt wie vorgesehen sechs Zuschläge für das Modell geben, da nicht vergebene Optionen auf andere Länder verteilt werden. Bei der Auswahl der Kommunen durch die Landesministerien bis Ende September spielen Vermittlungskonzepte und finanzielle Potenz eine Rolle. Vor allem aber, ob die Gemeinde in Modellprojekten Erfahrungen mit der Vermittlung von Joblosen gesammelt hat. ksc