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Mutter bestimmt das Sorgerecht

Unverheiratete Paare haben mitunter ein Problem: Sie können sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht einigen. Entschließen sie sich nicht dazu, es zu teilen, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, entschied in zwei Fällen, in denen Väter klagten, das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01). Die verfassungsmäßigen Rechte der Väter seien keineswegs verletzt, wenn das Sorgerecht in Händen der Mutter liege. Es bleibt bei der Mutter, wenn es keine gemeinsam unterzeichnete Sorgeerklärung gibt. ALO

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