Alarmierende Nebelkerzen

Zu weitreichend, die Willkür fördernd und nicht mal finanzierbar: Opposition und der Landesdatenschutzbeauftragte kritisieren CDU-Ideen für neues Polizeigesetz

Erwartungsgemäß hat die Opposition gestern Kritik an den CDU-Ideen für ein künftiges Polizeigesetz formuliert. Die Unionsfraktion mache es sich zu einfach, befand der SPD-Landesvorsitzende Mathias Petersen, „wenn sie glaubt, dass sich die anhaltenden Proteste gegen die Sparmaßnahmen bei Polizei und Feuerwehr durch solch ein unzulängliches Absichten-Papier beruhigen ließen“. Er sprach in diesem Zusammenhang von „Nebelkerzen“.

Wie auch der Innenexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Andreas Dressel, hält Petersen Umsetzbarkeit und Finanzierung der Maßnahmen für nicht gesichert. „Wenn die Fraktion wirklich die Absicht gehabt hätte, eine brauchbare Grundlage für ein neues Gesetz zu schaffen, dann hätte sie Sachverständige zu den Beratungen eingeladen.“ Das, so Petersen, sei aber nicht geschehen.

Bewusst öffne der Unionsvorschlag „der Willkür die Tür“, sagt dagegen GALierin Antje Möller. „Die CDU sieht jeden Bürger als potenzielle Gefahr – und behandelt ihn auch so.“ Die innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion bemängelt, dass die Union es vermieden habe, zu erklären, warum derartige Einschränkungen der Freiheitsrechte nötig seien, wie sie sie jetzt vorgeschlagen hat. Während schließlich „eine klare rechtliche Absicherung für polizeiliche Maßnahmen und die Polizistinnen und Polizisten notwendig“ sei, mache die CDU die Ordnungshüter zum Spielball der Politik.

Für „alarmierend“ hält der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Hans-Hermann Schrader, das „Gesamtvorhaben“, das erklärt bundesweit schärfste Polizeigesetz zu installieren. „Positiv aufgenommen“, so Schrader gegenüber der taz hamburg, habe er indes die Ankündigung des Innensenators, dieser wolle „ein handwerklich sauberes Gesetz“.

Einzelne Maßnahmen, etwa die Videoüberwachung von so genannten Kriminalitätsschwerpunkten, hält Schrader für „diskutabel“, solange sichergestellt sei, dass nicht wider geltendes Recht flächendeckend damit operiert werde. Schließlich habe die CDU in ihrem jüngsten Vorschlag die für einen Datenschützer am schwersten vorstellbaren Maßnahem gar nicht mehr miterwähnt. So fehle der Komplex DNA-Analyse wie auch die akustische Wohnraumüberwachung oder das Abhören von Telekommunikation. Alexander Diehl