KapInHaG und Co für geprellte Anleger

Bundesregierung will Vertrauen in den Aktienmarkt stärken: Anleger sollen künftig gegen Manager, die schummeln, klagen können. Im Oktober bringen Finanzminister Hans Eichel und Justizministerin Brigitte Zypries dazu drei Gesetzentwürfe ein

AUS FREIBURG CHRISTIAN RATH

Der Anteil der Aktienbesitzer an der Bevölkerung ist seit der Hochphase im Jahr 2001 deutlich zurückgegangen. Damals besaßen 21 Prozent der Erwachsenen Aktien oder Fondsanteile, heute sind es nur noch 16 Prozent. Dies ist sicher die Folge stark gesunkener Aktienkurse, aber auch einiger unschöner Skandale um Unternehmensgründer, die die Anleger über die Geschäftsentwicklung ihrer Firmen getäuscht und belogen hatten. Das unrühmlichste Beispiel war wohl ComRoad-Chef Bodo Schnabel, der den Umsatz seines Unternehmens fast vollständig erfunden hatte.

Das geplante Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz (KapInHaG) soll den Anlegern in solchen Fällen Schadenersatzansprüche sichern. Zahlen sollen Manager nicht nur für falsche schriftliche Angaben in Jahresberichten und Ad-hoc-Mitteilungen, sondern auch für mündliche Äußerungen auf Veranstaltungen des Unternehmens. Dagegen sollen Aussagen im Fernsehen oder in Presseinterviews keine Ansprüche auslösen können. Der auf Anlegerschutz spezialisierte Münchner Anwalt Klaus Rotter hält diese Einschränkung für falsch: „Die meisten Menschen informieren sich doch nur über die Medien.“

Schon vor zwei Jahren hatte die Bundesregierung auf die Vertrauenskrise reagiert. Damals war den Anlegern bei Falschinformationen ein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz gegen das Unternehmen eingeräumt worden. Experten hielten das nicht für ausreichend, vor allem in Fällen wenn die Firma inzwischen in Konkurs gegangen ist und der Exeigner noch über beträchtliches Vermögen verfügt.

Im Juli hat deshalb der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass geprellte Anleger auch ohne Gesetzesänderung Ansprüche geltend machen können. Aber der Entwurf von Hans Eichel ist damit nicht überflüssig geworden. Während der BGH Ansprüche nur bei einer vorsätzlichen Schädigung einräumte, sieht der Eichel-Plan Schadenersatz auch bei grob fahrlässigen Falschinformationen vor. Doch soll das neue Gesetz nur bei zukünftigen Verfehlungen greifen.

Ein zweiter Gesetzentwurf, für den Justizministerin Zypries federführend ist, soll Aktionären, die sich getäuscht fühlen, die Prozessführung erleichtern. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erleichtert die Führung von Musterprozessen, wenn es zu massenweisen gleichgerichteten Aktionärsklagen gegen ein Unternehmen oder bestimmte Manager kommt. So soll das Prozessrisiko der Kläger gesenkt und zugleich die Justiz entlastet werden.

Ein drittes Projekt ist das geplante Gesetz zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Unter anderem wird hier die Durchsetzung von Ansprüchen eines Unternehmens gegen unredliche Manager erleichtert. Bisher mussten sich 10 Prozent des Aktienkapitals zusammenfinden, um im Namen der Gesellschaft gegen Vorstände, die zum Beispiel unerlaubt in die eigene Tasche wirtschaften, auf Schadenersatz zu klagen. Künftig soll bereits ein Prozent des Kapitals oder Aktien im Börsenwert von 100.000 Euro genügen. Der Schadenersatz stünde in dieser Konstellation aber der Gesellschaft zu, nicht den klagenden Aktionären.

Alle drei Gesetzentwürfe dienen letztlich einer verbesserten Kontrolle der Unternehmensvorstände. Jedoch wird die Abschreckungswirkung der verbesserten Klagemöglichkeiten für Aktionäre dadurch vermindert, dass sich die Manager gegen das Haftungsrisiko auf Kosten ihrer Firma versichern können. Finanz- und Justizministerium beabsichtigen, im Oktober alle drei Gesetzesprojekte im Bundeskabinett auf den Weg zu bringen. Diese könnten nach Ablauf des parlamentarischen Verfahrens bereits Anfang 2005 in Kraft treten.