Tabaksteuer soll vor Gericht

Zigarettenindustrie verlangt mehr Zeit für neue Automaten und Steuermarken

BERLIN dpa/ap ■ Die Zigarettenindustrie will das Anheben der Tabaksteuer notfalls per Gericht stoppen. Sollte es bei der Erhöhung um 1,5 Cent pro Zigarette im Januar 2004 bleiben, wollen die Konzerne Verfassungsbeschwerde einlegen und eine einstweilige Anordnung beantragen.

Die Branchenverbände begründeten dies am Mittwoch mit einer zu kurzen Umsetzungsfrist. In der verbleibenden Zeit könnten weder Automaten umgerüstet noch Steuerzeichen ausgeliefert werden, erklärten der Verband der Cigarettenindustrie (VDC) und der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA). Industrie und Gewerkschaften befürchten zudem den Verlust von 30.000 Arbeitsplätzen. Die Bundesregierung hatte zu Wochenbeginn erklärt, sie halte an einer höheren Steuer ab 2004 fest. Mit dem Geld sollen versicherungsfremde Leistungen der Krankenkassen wie Mutterschafts- oder Sterbegeld finanziert werden. Im Oktober 2004 und im Juli 2005 folgen weitere Erhöhungen. Ziel: Eine Packung Zigaretten soll einen Euro teurer werden.

Dass Geld in gewünschter Menge fließt, ist jedoch unsicher. Die vom Gesundheitsministerium veranschlagten vier Milliarden Euro Zusatzeinnahmen seien nicht plausibel, betonte das Institut für Wirtschaftsforschung Halle. So rechne das Finanzministerium nur mit zwei Millionen Euro, weil die Industrie die Steuerlast kaum an die Kunden weitergebe. Der von der Zigarettenindustrie beauftragte Unternehmensberater Roland Berger rechnet mit Steuerverlusten von mehr als 600 Millionen Euro bis 2006 und fordert, die Erhöhungen zeitlich zu strecken.