Körting: Tuchlos im Staatsdienst

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ist in der Kopftuchfrage einen Schritt weiter gegangen. In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses forderte er ein breit angelegtes gesetzliches Verbot. Diese Regelung soll nicht allein den Schuldienst treffen, mit dem sich das am Mittwoch bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigte. Laut Körting soll es für alle Staatsbediensteten gelten, die dem Bürger gegenübertreten. Der Senator betonte, der Senat insgesamt habe dazu noch kein Meinungsbild erstellt. Bildungssenator Klaus Böger (SPD) hatte sich tags zuvor auf die Aussage beschränkt, ein Kopftuch habe bei Lehrerinnen an staatlichen Schulen nichts zu suchen. Körting begründete seine Forderung damit, Bürger seien Staatsdienern zeitweise ausgeliefert. Das Kopftuch sieht er nur noch teilweise als Ausdruck religiöser Gesinnung. Stattdessen sei es „zu einem erheblichen Teil“ Ausdruck einer gegen bestimmte Werte gerichteten fundamentalistischen Grundhaltung wie bei Milli Görus. TAZ