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Peter McGee, britischer Verleger, wird sein Projekt Zeitungszeugen wohl fortsetzen können. Seit Anfang des Jahres gibt McGee faksimilierte Zeitungen der 1930er-Jahre heraus, darunter auch Nazi-Hetzblätter. Als Inhaber der Rechte für die Verwertung von NS-Propaganda hatte das bayerische Finanzministerium den Nachdruck der Hetzblätter daraufhin untersagt und Beschwerde beim Landgericht München eingelegt. Die 21. Zivilkammer ließ nun Zweifel an der Argumentation des Freistaats Bayern erkennen: Laut dem Vorsitzenden Richter Thomas Kaess sei das Urheberrecht bereits erloschen. Ein Urteil wird für den 25. März erwartet. (dpa/taz)

Helmut Heinen, 53, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), versteht nicht, „dass die Bürger für die Informationen in der Zeitung, die sie zur Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben notwendig brauchen, Mehrwertsteuer bezahlen müssen“. Die Verlegerverbände haben deshalb die Befreiung der Zeitungen und Zeitschriften von der Mehrwertsteuer gefordert. Derzeit gilt für Presseprodukte die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 statt 19 Prozent. (dpa)