Gericht stoppt Integrations-Abbau

Auch durch 15 vorläufige Entscheidungen im Kita-Eilverfahren sieht das Sozial-Ressort seine Haltung nicht in Frage gestellt

Bremen taz ■ Entscheidungen im Kita-Eilverfahren: In 15 Fällen hat das Bremer Verwaltungsgericht die Stadtgemeinde verpflichtet, die integrativen Hilfen für die drei kommenden Monate ungekürzt weiter zu zahlen. „Das ist eine vorläufige Entscheidung“, so ein Sprecher des Gerichts. Sie habe keine Signalwirkung für die in derselben Frage anstehenden Verfahren.

Die so genannten „integrativen Hilfen“ sind Sonder-Zuwendungen für Kinder mit Behinderung: Diese sind in Bremen in normalen Kita-Gruppen untergebracht, die deswegen mit mehr BetreuerInnen ausgestattet werden müssen. Die integrativen Hilfen gleichen die Mehrkosten aus. Für das gerade beginnende Kindergarten-Jahr jedoch hatte das Sozialressort diese Sonderzuwendungen in etlichen Fällen storniert. Gegen die abschlägigen Bescheide haben über 100 Eltern den Rechtsweg beschritten: Noch 30 Eilverfahren sind laut Verwaltungsgericht „verhandlungsreif“. Dort lägen aber, so der Gerichtssprecher, „andere Gutachten vor – die Entscheidung ist noch völlig offen.“ Keine Zweifel an der eigenen Rechtsposition hegt man im Sozialressort. Das Gericht habe „aus formalen Gründen“ so entschieden, man werde jedoch „umgehend alle Informationen nachreichen“, die Grundlage der Negativbescheide waren. bes