BAUSPARVERTRÄGE
: Gebühr rechtens

Bei Abschluss eines Vertrags dürfen Bausparkassen von ihren Kunden auch weiterhin eine Gebühr verlangen – eine Klage dagegen wurde abgelehnt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte das Verfahren gegen die Schwäbisch Hall angestrengt und die Gebühr intransparent genannt. Es gehört zu drei Musterverfahren. (dpa)