Atomgegner verlieren

OVG Münster weist Klage gegen Zwischenlager Ahaus ab

MÜNSTER dpa/taz ■ Die Atom-Gegner haben eine weitere Niederlage erlitten: Im jahrelangen Streit um die Einlagerung von Atommüll im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gestern zu Ungunsten zweier Anwohner. Die Kläger hatten Mängel bei der Sicherheit der Behälter und bei der Lagerung angeführt. Die Richter des OVG sahen das anders: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) habe als Genehmigungsbehörde alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten, urteilten sie. Der Vorsitzende Richter Heinz-Michael Tuschen führte aus, die an der Genehmigung beteiligten Behörden hätten ausreichend Sicherheitsmaßstäbe angelegt und sehr wohl mit „Risikobewusstsein“ gehandelt.

Trotz der Abweisung betonte die Anwältin der Kläger die positiven Folgen des jahrelangen Rechtsstreits. So hätte es spezielle Sicherheitskontrollen ohne Klage nicht gegeben, sagte die Dortmunder Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach.

Für die Atomgegner bedeutet dies die zweite Niederlage in zwei Tagen: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat vorgestern Klagen von Bürgerinitiativen gegen Demonstrationsverbote bei Atommüll-Transporten nach Gorleben abgewiesen. NAW