Bei Castor-Demo Verbote rechtens

LÜNEBURG ap ■ Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat Ende der Woche drei Klagen gegen Demonstrationsverbote bei Atommülltransporten nach Gorleben abgewiesen. Klägerinnen waren die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und die Aktion „X-tausend-Mal quer“. In dem Urteil kritisierte das Gericht zugleich Fehler der Polizei, besonders beim Vollzug der Versammlungsverbote. In dem Verfahren ging es um drei Verbote aus den Jahren 2001, 2002 und 2003. Die Bürgerinitiative könne Störungen durch gewaltbereite Castor-Gegner nicht verhindern, sagte der Vorsitzende Wolfgang Siebert in der Urteilsbegründung. Es sei daher gerechtfertigt, Schienen und Straßen auf der Castor-Strecke von Demos freizuhalten.