Der einsame Jurist

Eine Würdigung Fritz Bauers, der wesentlichen Anteil am Ingangkommen der juristischen Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Dritten Reichs hatte, war längst überfällig. 40 Jahre nach seinem Tod ist nun eine Biografie erschienen

VON KLAUS BITTERMANN

Aufarbeitung der Vergangenheit“ war erstaunlicherweise schon in den 50er-Jahren en vogue, allerdings nicht in dem Sinne, „daß man das Vergangene im Ernst verarbeite, seinen Bann breche durch helles Bewußtsein. Sondern man will einen Schlußstrich darunter ziehen und womöglich es selbst aus der Erinnerung wegwischen“, schrieb Theodor W. Adorno, der sich damals keine Freunde mit dieser Diagnose machte.

Nur wenige machten damals mit der „Aufarbeitung“ im Sinne Adornos ernst. Einer war Fritz Bauer, der von 1956 bis 1968 als Generalstaatsanwalt in Frankfurt einen einsamen Kampf für die juristische Sühnung der Naziverbrechen führte. Noch heute ist sein Name der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, auch wenn sich inzwischen das Studien- und Dokumentationszentrum zur Geschichte und Wirkung des Holocaust in Frankfurt nach ihm benannt hat.

Nun endlich, vierzig Jahre nach seinem Tod, ist eine Biografie über Fritz Bauer von Irmtrud Wojak erschienen, eine akribische wissenschaftliche Arbeit. Den Bekanntheitsgrad Fritz Bauers wird die Studie nicht heben, aber es ist gut, dass es sie gibt, denn sie macht auf deprimierende Weise deutlich, wie wenig man im Nachkriegsdeutschland geneigt war, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen.

Fritz Bauers juristische Karriere wurde durch die Nazis beendet, bevor sie richtig begonnen hatte. Als Jude und Sozialdemokrat kam er im März 1933 ins KZ, wurde nach etwa einem Jahr eher zufällig wieder entlassen, flüchtete nach Kopenhagen und später nach Schweden, bevor er 1949 wieder nach Deutschland zurückkehrte, um dort als „radikaler Humanist“ den Versuch zu unternehmen, die Verbrechen der Nazis nicht nur juristisch zu sühnen, sondern auch in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein davon zu schaffen.

Der größte Erfolg Fritz Bauers war die „Strafsache gegen Mulka und andere“, die als Auschwitz-Prozess in die Geschichte einging. Fünfeinhalb Jahre dauerten die Ermittlungen, bevor das 22 Monate dauernde größte deutsche Strafverfahren am 20. Dezember 1963 eröffnet werden konnte. Die Resonanz war riesig, immerhin 20.000 überwiegend junge Menschen besuchten den Prozess, die Presse berichtete eifrig, Hannah Arendt befasste sich damit, das Bühnenstück „Die Ermittlung“ von Peter Weiss entstand, Hans Frick schrieb einen vom Prozess beeinflussten Roman.

Insofern erzielte das Verfahren zumindest bei den Intellektuellen die von Fritz Bauer beabsichtigte Wirkung, bei den Historikern blieb das erhoffte Forschungsinteresse jedoch aus. Die Mehrheit der Deutschen blieb ähnlich distanziert oder reagierte allenfalls mit einer Flut anonymer Drohbriefe.

Die Vorbereitungen standen unter zeitlichem Druck, denn „Totschlag“ und „Beihilfe zum Mord“ drohten zu verjähren, zudem war die Aktenlage nicht ganz einfach. Die größten Schwierigkeiten jedoch lagen im deutschen Recht selbst, das den individuellen Tatnachweis verlangte, weil das Strafgesetzbuch für ein Massenverbrechen nicht ausgelegt war. Der organisierte Massenmord galt nicht als „natürliche Handlungseinheit“, „vielmehr wurde er als Folge einer Vielzahl einzelner Willensakte, Entschlüsse und Taten“ bewertet, und insofern kam diese Auffassung den Tätern, die sich auf den Befehlsnotstand beriefen, entgegen, denn die Staatsanwaltschaft wurde dadurch gezwungen, jedem einzelnen Angeklagten „niedere Beweggründe“ nachzuweisen.

Aufgrund dieser Rechtsauslegung und der übertriebenen Wertung der subjektiven Teilnahme, die den Angeklagten ein „irrendes Gewissen“ selbst bei Mord und Totschlag konzedierte, kam es, wie Irmtrud Wojak ausführlich analysiert und dokumentiert, bei der Strafzumessung zu paradoxen Folgen: „Je größer die Zahl der Morde und die Nähe zur Tat, desto niedriger die verhängte Strafe.“

Für Fritz Bauer, der im Nürnberger Prozess ein Vorbild sah, war Auschwitz hingegen ein „in sich geschlossener Teil“ der „Endlösung“ und insofern auch Ausdruck ein und desselben Vernichtungswillens, für ihn machte sich jeder an der Mordmaschinerie Beteiligte der Beihilfe schuldig, weshalb sich seine Urteilskritik am Problem der „Verantwortung des Individuums“ gegenüber der Willkür staatlicher Macht festmachte. Für Wojak war der Auschwitz-Prozess damals juristisch gesehen ein Fehlschlag. Heute spielt er eine wichtige Rolle im Nachkriegsgewissen der Deutschen und ist ein Nachweis für den ehrenwerten Willen zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Ohne Fritz Bauer jedoch hätte der Prozess nicht, zumindest nicht in diesem Ausmaß, stattgefunden; eine Leistung, die sich die Deutschen an die Brust heften können, war es nicht. Die legten ihm vielmehr überall Steine in den Weg und sorgten dafür, dass die Resignation und die Isolation Fritz Bauers immer stärker wurden.

Fritz Bauer hinterließ kaum Aufzeichnungen und persönliche Zeugnisse, sein Leben lässt sich fast nur aus den Prozessakten rekonstruieren. Familie hatte er keine. Und als er am 1. Juli 1968, mit einer großen Dosis Schlaftabletten im Körper, tot in seiner Badewanne aufgefunden wurde, war es nicht abwegig, Selbstmord zu vermuten. Aber auch wenn andere Anzeichen darauf schließen lassen, dass das nicht der Fall war, es sich zumindest nicht um vorsätzlichen Selbstmord handelte, so lässt sein „Verschwinden“ durchaus den Schluss zu, dass er keine Lust mehr hatte, den aussichtslosen Kampf zu kämpfen.

Er wollte, wie er in seinem Testament festgehalten hatte, ohne Feierlichkeit verbrannt, seine Asche sollte nicht bestattet werden. Dieser Gefallen wurde ihm nicht getan, aber der Wunsch, sich unsichtbar zu machen für die Gesellschaft, die ihn für einen Fremdkörper hielt, offenbart eine Haltung, die Größe hat, denn in ihr kommt zum Ausdruck, dass Fritz Bauer seiner Person keine übermäßige Bedeutung beimaß, dass er sein Wirken für etwas Selbstverständliches hielt und er keinen Wert darauf legte, von dieser Gesellschaft posthum geehrt zu werden.

Irmtrud Wojak: „Fritz Bauer. 1903–1968. Eine Biographie“. Verlag C.H. Beck, München 2009, 638 Seiten, 34 Euro