berlin ins grundgesetz
: Der Bund hilft nicht umsonst

Auch wenn der Regierende Bürgermeister sich heute nicht damit durchsetzen wird, Berlins Finanzierung im Grundgesetz zu verankern: Der Bund wird in anderer Form schon festschreiben müssen, dass er für die Hauptstadtaufgaben der Stadt zahlt. Auch bei der Verfassungsklage auf Schuldenhilfe kann Berlin kaum leer ausgehen. Zu verzweifelt ist die Lage der Pleitehauptstadt. Das mag auf den ersten Blick freuen. Den Bund als Zahlmeister zu haben hat aber auch eine deutliche Schattenseite.

KOMMENTAR VON STEFAN ALBERTI

Die lässt sich am besten mit ein paar alten, aber weiter gültigen Sprichwörtern ausdrücken. Denn wenn der Bund zahlt, gilt wie überall auch in Berlin: Wer zahlt, bestellt. Wenn der Bund das Geld gibt, kauft er sich damit zwangsläufig ein Mitspracherecht ein.

Das ist noch nett ausgedrückt: Er wird an vielen Stellen klar sagen können, wo es langgeht. Als Beispiel ist da gar nicht einmal der jüngste Vorschlag des Bundespräsidenten zur Museumslandschaft zu nehmen. Ein neues Staatsoberhaupt muss bei einem Antrittsbesuch sagen können, was ihm für seine Hauptstadt vorschwebt. Aber schon diese Äußerung von der Bundesebene hat Abwehrreflexe erzeugt.

Das wird noch ganz anders werden, wenn der Bund mehr als bisher zahlt. Denn grundsätzlich ist der Konflikt ja nichts Neues: Schon jetzt finanziert der Bund nicht nur eine ganze Reihe Berliner Kultureinrichtungen, sondern ist auch komplett für sie verantwortlich. Das schränkt logischerweise den Einfluss der hiesigen Kulturpolitik ein.

Eine Alternative nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber macht mich nicht nass“, gibt es nicht. Die Alternative heißt: Friss oder stirb. Denn Berlin ist finanziell so sehr am Boden, dass es ohne Bundeshilfe bald mangels Geld zwar noch alles entscheiden, aber nichts mehr bezahlen könnte. Dann lieber den Bund mitreden lassen.