„Wagenburg“ vor dem OVG

Osnabrück dpa ■ Im Streit um Verbleib oder Räumung einer alternativen „Wagenburg“ in Osnabrück muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entscheiden. Beide Seiten – Stadt und der einige der Wagen unterhaltende Verein Avanti – legten Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück ein. Mit einer Entscheidung ist im Oktober zu rechnen. Die Osnabrücker Richter hatten den Sofortvollzug einer Räumungsverfügung für nichtig erklärt, nicht aber die Räumung selbst.