Durchleuchteter Seelsorger

Nach Prüfung der Pfarr- und Privatkonten eines Krankenhausgeistlichen widerspricht Bistum Vorwurf der Abzocke

bremen taz ■ Keine Anhaltspunkte „für eine strafbare Handlung“ hat eine kircheninterne Prüfung der Unterlagen eines am St. Josefs-Stift tätigen Bremer Klinik-Seelsorgers ergeben. Das teilte der Generalvikar des Bistum Osnabrück, Theo Paul, gestern mit. Zur Kontrolle vorgelegen hätten sowohl die Geschäftsunterlagen des Krankenhauspfarramtes als auch die „vollständigen privaten Bankkontounterlagen“ des betroffenen Geistlichen. Damit widerspricht das Bistum der medialen Darstellung: „Weserreport“ und „Weserkurier“ hatten den Krankenhaus-Pfarrer der „Abzocke am Krankenbett“ bezichtigt und ihn als „Erbschleicher“ tituliert.

Hintergrund: Der Priester war von einer 92-jährigen Patientin als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden – auf Vorschlag des Notars. Zudem hatte die alte Dame über das Privatkonto des Geistlichen eine Spende zum Erhalt der Krankenhaus-Orgel abgewickelt: 5.000 Euro, die nach taz-Informationen ihre Bestimmung erreicht haben.

Beides hätte allenfalls mit Sondererlaubnis des Bischofs geschehen dürfen. „Auf diese Genehmigungspflicht wird in der Ausbildung von Priestern deutlich hingewiesen“, heißt es seitens des Bistums. Eine Verfehlung des Bremer Pfarrers lag also vor. Und offensichtlich hat sie zu einer harschen Zurechtweisung geführt: „Ich habe“, umschreibt das Paul in mildem Sakraldeutsch, „noch einmal unseren Krankenhausgeistlichen gebeten, sich zukünftig von Fragen fernzuhalten, die testamentarische oder vermögensrechtliche Angelegenheiten von Patienten betreffen.“ Allerdings sei man überzeugt, dass der Delinquent „in guter Absicht gehandelt hat“.

Dafür spricht auch, dass sich der Priester laut Generalvikariat bereits Anfang August an den Bischof gewandt hatte. „Von sich aus“ habe er „seine Probleme geschildert“, so Bistums-Sprecher Herrmann Haarmann. Sofort seien Sondierungen in Gang gesetzt worden – beeinträchtigt allerdings durch die Sommerpause. „Bis zu den Presseveröffentlichungen“, so Haarmann, „waren etliche Ansprechpartner in Urlaub.“ Der Geistliche werde weiterhin am St. Josephs-Stift bleiben, auch wenn es für ihn „wohl nicht ganz einfach sein wird“: Seelsorge ist Vertrauenssache. Das Bistum werde ihm keine Vorschriften darüber machen, „wie er das seinen Schäfchen jetzt beibringt“. Allerdings werde er in diesem Prozess „natürlich von uns begleitet“. bes