… der chinesische Staatspräsident?
: Von der Polizei beschlagnahmt werden

Hu Jintao hat es nicht leicht: Der chinesische Staatspräsident muss sich ständig Kritik anhören, bloß weil er die paar Dissidenten foltern lässt und die Tibeter unterdrückt. Aber zum Glück hat er seine Schergen, die dafür sorgen, dass die Kritik an ihm in maßvollen Bahnen verläuft und nicht über die Stränge schlägt. Diese Gefahr bestand etwa vergangene Woche, als 200 dieser lästigen Tibeter vor der chinesischen Botschaft an der Jannowitzbrücke des 50. Jahrestages ihres gescheiterten Unabhängigkeitsaufstands gedachten.

Die Tibeter hatten eine Puppe gebastelt, die Hu zeigte. Einer würgte die Puppe. „Ein für die Sicherheit zuständiger Botschaftsangehöriger teilte den Beamten mit, dass die Darstellungen als beleidigend empfunden wurden“, erklärt die Polizei auf taz-Anfrage. Also „hatten die Beamten alle unaufschiebbar notwendigen Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen zu treffen“. Die Puppe wurde daher „als Beweismittel einer Straftat nach den Vorschriften der Strafprozessordnung beschlagnahmt“. Dies diente auch „der Verhinderung der Fortsetzung des Beleidigungstatbestands“.

Eine Beleidigung wird allerdings in Deutschland nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt. Solch ein Strafantrag von Hu liegt bisher noch nicht vor – er hat dafür aber auch noch drei Monate Zeit, erklärt die Polizei. Den Tibet-Aktivisten würde dann wegen der „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ maximal drei Jahre Haft drohen. Und zwar völlig rechtsstaatlich, versteht sich. HEI FOTO: AP