Erlass gegen Gewalt

Schulen, Justiz und Polizei arbeiten eng zusammen: Niedersachsen will Schüler vor Gewalt schützen

„Schule hat die Verpflichtung, die ihr anvertrauten Kinder vor Gewalt zu schützen. Für dieses Ziel arbeiten Lehrkräfte, Polizei und die Staatsanwaltschaften eng zusammen. Mit einem gemeinsamen Erlass schaffen wir für diese Zusammenarbeit nun eine verbindliche Grundlage“, mit diesen Worten stellte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann gemeinsam mit Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und Innenminister Uwe Schünemann gemeinsam erarbeitete Regeln zur Zusammenarbeit von Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft vor.

Jede Schule hat künftig einen festen Ansprechpartner bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Durch einen intensiven Informationsaustausch, gemeinsame Fortbildungen, wechselseitige Einblicke in den Arbeitsalltag und die Berücksichtigung der Thematik schon in der Ausbildung soll bei Lehrkräften, Polizisten sowie der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtsbarkeit der Blick auch für vorbeugende Maßnahmen geschärft werden.

„Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer brauchen einen Ermessensspielraum für erzieherische Maßnahmen. Im Bedarfsfall können sie auf angemessene Unterstützung zurückgreifen“, sagte Busemann.

In den letzten zehn Jahren ist die Jugendkriminalität und der Anteil der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden an den Gesamttatverdächtigen kontinuierlich gestiegen. „Vor allem bei den Rohheitsdelikten verzeichnete die Polizei von 1992 bis 2002 bei Kindern einen Anstieg von 2,1 auf 4,2 Prozent, bei Jugendlichen von 9,4 auf 14,1 Prozent aller Tatverdächtigen“, berichtete Schünemann. Der nun vorliegende Erlass verpflichte die Schulen, Straftaten ohne Verzögerung zu melden. Dazu enthalte er einen nicht abgeschlossenen Straftatenkatalog. „Im Gegenzug verpflichtet sich die Polizei, der Schule Informationen über Personen, Taten und Sicherheitslagen zu geben.“