Ärzte sollen länger arbeiten

EuGH-Urteil zur Anrechnung von Bereitschaftsdiensten „nicht eins zu eins umsetzbar“

Bremen taz ■ Ärzte in Bremer Krankenhäusern müssen offensichtlich auch in Zukunft mit längeren Arbeitszeiten als in anderen Berufen rechnen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof vor einem Monat geurteilt, dass auch die Bereitsschaftsdienste als reguläre Arbeitszeit zu zählen seien. „Eins zu eins“, sagte gestern die Sprecherin der Bremer Gesundheitsdeputation, Rita Mohr-Lüllmann (CDU) der taz, sei dieses Urteil aber „nicht umsetzbar“.

Derzeit hat das Gesundheitsressort eine Umfrage unter den 16 Kliniken in Bremen gestartet, um deren Überlegungen zu künftigen Arbeitszeit- und Schichtdienstmodellen zu erfragen. Einige Krankenhäuser, so Mohr-Lüllmann, hätten nämlich bereits Pläne ausgearbeitet, die allerdings noch nicht umgesetzt würden. Ziel sei, eine Lösung zu finden, welche „die Arbeitszeitmodelle mit der Personalkapazität in Einklang bringt“.

Nach Angaben von Mohr-Lüllmann hat Bremen bereits gegen den von Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) präsentierten Entwurf eines neuen Arbeitszeitgesetzes Einspruch eingelegt und will deswegen den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gesetz soll die Vorgaben des EuGH in bundesdeutsches Recht umsetzen. sim