Keine Todesstrafe für Terroristen

ALEXANDRIA/USA ap ■ Die US-Regierung darf für den wegen der Anschläge vom 11. September angeklagten Zacarias Moussaoui nicht die Todesstrafe fordern. Das entschied Bundesrichterin Leonie Brinkema am Donnerstag. Hintergrund ist die Weigerung des Justizministeriums, eine Befragung inhaftierter Al-Qaida-Mitglieder durch Moussaoui zuzulassen. Die Regierung missachtete damit zwei Gerichtsbeschlüsse, dem Angeklagten Kontakt zu den möglichen Entlastungszeugen zu gewähren. Einen Antrag, alle Anklagepunkte fallen zu lassen, lehnte Brinkema ab. Es wurde erwartet, dass die Regierung Berufung einlegt. Außerdem könnte sie den Prozess gegen Moussaoui vor ein Militärtribunal bringen. In diesem Fall hätte der Angeklagte nur eingeschränkte Rechte. Moussaoui, ein Franzose marokkanischer Herkunft, wird Verschwörung mit den 19 Selbstmordattentätern vom 11. September 2001 vorgeworfen. Moussaoui bestreitet jede Verwicklung in die Anschläge.